Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorgehensweise und Konditionen für die Zusammenarbeit im Rahmen der Suche nach Führungskräften

Zielsetzung Oberstes Ziel ist die absolute Zufriedenheit unserer Klienten in jedem Projekt. Wir wollen dies durch nachhaltige Qualitätsorientierung erreichen. Durch unsere Prozesse, durch unser Engagement und unsere Professionalität wird sichergestellt, in jedem Projekt den genau passenden Kandidaten in kürzest möglicher Zeit zu finden, der mittel- und langfristig den Unternehmenserfolg unserer Klienten weiter ausbaut.

Hierfür haben wir ein umfassendes Produkt entwickelt: Für unsere Klienten soll der gesamte Prozess von Anfang an transparent und somit leicht überprüfbar sein. Auch wenn wir in jedem Projekt alles unternehmen werden, den definierten Idealkandidaten zu finden, so müssen wir konstatieren, dass auch wir nur die Kandidaten anbieten können, die auf dem Markt existieren und an der entsprechenden Aufgabe interessiert sind. Um sicherzustellen, dass die potentiellen Kandidaten auch wirklich alle identifiziert werden, investieren wir seit Jahren und werden dies weiterhin tun, sehr viel in eine einzigartige IT-Unterstützung. Wir können damit gewährleisten, dass alle potentiellen Kandidaten, die im weltweiten Netz ihre Spuren hinterlassen haben, zumindest erkannt werden. Zugleich legen wir aber von Beginn des Projektes an Wert darauf, das Idealprofil so zu formulieren, dass es realistisch ist. Zugleich wird im Executive Placement, aber auch generell im Headhunting, das Thema Gewinnung von Kandidaten immer wichtiger. Die optimale Unterstützung liefert der Berater, der es versteht, bei realistischer Darstellung der Umstände und Gegebenheiten beim neuen Unternehmen den Kandidaten zu begeistern. Die Wertschöpfung der Dienstleistung externe Rekrutierung wird zu einem immer größeren Teil dadurch bestimmt, dass der Berater ein Auftreten, einen Umgang, eine Integrität und eine intellektuelle Kompetenz hat, die ihn insbesondere für die Topkandidaten zum „Trusted Advisor“ macht.

Unsere Maxime ist die sorgfältigste Selektion der Kandidaten, so dass diese dem definierten Idealprofil zu (oder beinahe zu) 100 % entsprechen. Dies spart unseren Klienten wertvolle Zeit. Die endgültige Entscheidung, welcher Kandidat genommen wird, trifft

der Klient. Gleichzeitig betrachten wir es aber als unsere professionelle Verpflichtung, alles dafür zu unternehmen, unseren Klienten bei dieser Entscheidung zu unterstützen. Wir wollen daran gemessen werden, in wieweit die von uns vermittelten Kandidaten bei unserem Klienten erfolgreich sind. Wir möchten für unsere Klienten daher die Sicherheit bieten, in wirklich jedem Projekt den bestmöglichen Kandidaten zu erhalten. Dazu gehört es natürlich auch, den gesamten Verhandlungsprozess bis hin zur vertraglichen Einigung und die sich daran anschließende Integration des vermittelten Kandidaten in seinem neuen Umfeld zu unterstützen.

Wir liefern unseren Klienten alle uns verfügbaren und relevanten Informationen über die/den finalen Kandidaten. Dabei werden wir in der Regel nicht nur solche Informationen verwerten, die wir vom Kandidaten selbst erhalten haben, sondern auch darüber hinaus weitere Informationen aus seinem beruflichen Umfeld einholen. Dies soll sicherstellen, dass das Risiko der Entscheidung für einen falschen Kandidaten minimiert wird.

Darüber hinaus haben wir in unseren Prozess bestimmte Schritte eingebaut, die es sehr unwahrscheinlich machen, dass der Kandidat falsche Angaben zu seinem beruflichen Werdegang (z.B. bezüglich Verantwortung, Lücken in seinem Lebenslauf, für sich reklamierte Erfolge) macht.

Bezüglich der Gehaltsangaben der Kandidaten stellt sich die Überprüfbarkeit durch uns naturgemäß schwierig dar. Wir verlassen uns hier in der Regel auf die Angaben der Kandidaten, nicht ohne diese darauf hingewiesen zu haben, dass sich falsche Angaben früher oder später als solche entlarven.

Absolute Vertraulichkeit ist die „conditio sine qua non“ unserer Zusammenarbeit mit Klienten. Um unsere Aufträge zielgerichtet und erfolgreich erledigen zu können, benötigen wir umfassende Informationen, die absolut vertraulich behandelt werden.

Die gleiche Vertraulichkeit muss auch auf Klienten Seite gewahrt bleiben, insbesondere über die von uns empfohlenen Kandidaten.

Hand in Hand mit der Vertraulichkeit geht die Offenheit. Wir haben versucht, den gesamten Prozess Executive Search so transparent wie nur irgend möglich zu gestalten. Aufgrund der großen Verantwortung gegenüber Kandidaten, die ja in der Regel ein erfolgreiches und langfristiges Arbeits-verhältnis verlassen, ist es unbedingt notwendig, dass wir vom Klienten über alle aktuellen Entwicklungen, die mittelbar oder unmittelbar auf die zu besetzende Position Einfluss haben, unterrichtet werden.

Wir haben ein engmaschiges Kommunikationsmuster entwickelt,

das zum einen in unserer Unternehmenspräsentation ausführlich dargestellt ist, zum anderen ansatzweise auf unserer Homepage (www.comites.com) skizziert ist. Wir sind immer bemüht, die dortigen Zeitvorgaben präzise einzuhalten. Sollten Abweichungen unabwendbar sein, so werden wir – wann immer möglich – vorab darauf hinweisen.

Honorarstruktur und Vertragsbedingungen Aufgrund der Systematik unseres Suchverfahrens sind wir überzeugt, mit hoher Effizienz und bester Ergebnisqualität die uns übertragenen Aufgaben erledigen zu können. Wir bestehen daher darauf, unser Honorar an die vom Klienten bewertete Qualität unserer Placements zu koppeln, das heißt, dass unser Honorar nur dann in voller Höhe fällig wird, wenn unser Placement den Erwartungen voll gerecht wird oder diese übertrifft. Dies gilt für Executive Placement Projekte. Auch bei Digital Hunting Projekten haben wir erfolgsabhängige Komponenten in unser einzigartiges Honorarmodel integriert.

Ein Baustein der Systematik unseres Suchverfahrens ist es, dass wir in jedem Projekt von Anfang an entsprechende, reichlich bemessene Ressourcen zur Verfügung stellen, um sehr rasch alle möglichen Kandidaten zu identifizieren, anzusprechen, zu evaluieren und darüber hinaus wirklich alle verfügbaren Informationen über diese Kandidaten einzuholen.

Grundsätzlich beträgt unser Honorar ein Drittel des Jahresgehaltes des Kandidaten, der in dem entsprechenden Projekt einen Vertrag mit unserem Klienten unterschreibt. In der Regel bedeutet dabei Jahresgehalt die Total Cash Compensation, also das Fixgehalt und der Zielbonus- oder Garantiebonus im ersten Jahr.

Auch das gilt für den Bereich Executive Placement. Im Digital Hunting Bereich steht die Dienstleistung der Kandidatengewinnung (und nicht Bewertung) im Mittelpunkt. Ebenso entfallen die Bereiche der Betreuung während der Vertragsverhandlungen und die Post Placement Integration. Dementsprechend ist das Honorar auch geringer und beträgt in der Regel etwa ein Viertel des Jahresgehaltes.

Die Erhebung unseres Honorars wird an genau definierte Projektergebnisse oder Meilensteine geknüpft. Diese Projektergebnisse bzw. Meilensteine werden in der Regel in unseren individuellen Angeboten dargestellt; darüber hinaus finden Sie diese auch in der entsprechenden Unternehmenspräsentation.

Detaillierte Vereinbarungen in individuellen Vertragsverhältnissen

mit dem Klienten ersetzen in jedem Fall die in diesem Dokument aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte ein Klient einen Kandidaten einstellen, der ihm auf seinen Wunsch hin durch die Comites GmbH zur Kenntnis gebracht wurde, so ergibt sich ein Gesamthonoraranspruch von 33 % des ersten Jahresgehaltes (Total Cash Compensation) dieses Kandidaten bei unserem Klienten (in der Regel verteilt auf 25 % bei Vertragsunterschrift und 8 % nach halbjähriger Tätigkeit beim Klienten. Diese 8 % fallen dann und nur dann an, wenn der Klient die Leistungen des Kandidaten mit den Erwartungen entsprechend oder besser bewertet), auch ohne das ein entsprechendes formales Projekt vereinbart wurde.

Dies gilt für Executive Placement. Bei Digital Hunting Projekten beträgt die Vergütung in einem solchen Fall 27 % des ersten Jahresgehaltes, fällig unmittelbar bei Vertragsunterschrift dieses Kandidaten.

Der gleiche Honoraranspruch von 33 % (27 % bei Digital Hunting Projekten) bezogen auf das erste Jahresgehalt (Total Cash Compensation) besteht auch, wenn ein Kandidat

in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem bestehenden Projekt, aber zusätzlich zum finalen Kandidaten, von unseren Klienten verpflichtet (angestellt) wird („by completion“); bis zu 18 Monaten nach Abschluss eines Projektes von unserem Klienten eingestellt wurde, sofern dieser Kandidat durch einen Comites-Mitarbeiter in diesem oder einem anderen Projekt für den gleichen Klienten identifiziert wurde und auf nachweisbarem Weg mündlichen oder schriftlichen Weg dem Klienten entsprechend genannt wurde. Diese weitere Anstellung eines Kandidaten, der durch Comites dem Klienten vorgestellt wurde, wird unabhängig von der eigentlich zu besetzenden Position gemäß dem o.g. Honorarschema berechnet. Alle Honorarangaben – sowohl an dieser Stelle als auch in unseren Unternehmenspräsentationen – verstehen sich zuzüglich der jeweils aktuellen Mehrwertsteuer. Die Nebenkosten werden in der Regel, dem Wunsch unserer Klienten folgend, auf der Basis von Einzelnachweisen abgerechnet. Dabei kommt unsere Reisekostenregelung zur Anwendung (siehe Anlage II_Reisekostenrichtlinie). Alternativ arbeiten wir auch auf der Basis einer Pauschale. Hier werden dann entweder Absolut Beträge oder Prozentsätze vom Honorar zur Anrechnung gebracht. Bei der Abrechnung nach Belegen wird eine Kommunikations- und Nebenkostenpauschale erhoben. Diese wird ebenso entweder absolut oder in Prozent vom Honorar (in der Regel 5 %) zur Anrechnung gebracht. Unser Mindesthonorar für ein einzelnes Projekt ist abhängig vom Leistungspaket, das der Klient gewählt hat. Es beträgt für ein Suchprojekt auf jeden Fall € 35.000. Sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gelten die obigen Regelungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, das Projekt so lange zu unterbrechen, bis die vertraglich vereinbarte Zahlung geleistet wurde. Diese Unterbrechung wird schriftlich angekündigt (in der Regel per E- Mail).

Sollte die Comites GmbH in Einzelfällen aus übergeordneten Überlegungen auf die Unterbrechung bei Zahlungsverzug verzichten, so bedeutet dies keineswegs, dass damit stillschweigend ein Honorarverzicht erklärt wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser Grundsätze der Zusammenarbeit berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestandteile. Gerichtsstand ist München. Für den Fall, dass ein von uns platzierter Kandidat innerhalb der ersten 12 Monate nach Aufnahme seiner Tätigkeit im neuen Hause dergestalt befördert wird respektive eine andere Aufgabe übernimmt, dass seine Total Cash Compensation um mehr als 100% steigt, erfolgt eine nachträgliche Erhöhung des Honorars. Dieses beträgt dann pauschal 25% der Total Cash Compensation, die der Kandidat zum Zeitpunkt der Honoraranpassung zugesprochen erhielt (also im Wesentlichen Fixgehalt plus Ziel- /Garantiebonus). Eine solche Honorarerhöhung kann sich beispielsweise ergeben, wenn ein Kandidat ursprünglich als Aufsichtsrat vermittelt wurde und dann in den Vorstand wechselt. Comites GmbH • Jacobistraße 2 • 81927 München • T +49 89 945485- 30 • info@comites.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminare, Workshops u. ä.

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Comites GmbH (im folgenden Veranstalter genannt) und Teilnehmenden bei Nutzung, Zahlung und Durchführung angebotener und vereinbarter Dienstleistungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Teilnehmenden und sind Bestandteil des Vertrages. AbweichendeGeschäftsbedingungen der Teilnehmenden gelten nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit ein:e Vertragspartner:in Unternehmer:in im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung der Teilnehmenden sowie die entsprechende Auftragsannahme des Veranstalters zustande. Die Auftragserteilung durch die Teilnehmenden und die Auftragsannahme durch den Veranstalter kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen Auftrag / persönlich erfolgen. Teilnehmende erhalten nach Eingang der Auftragserteilung eine Bestätigungs- oder Ablehnungs-E-Mail.

3. Stornobedingungen
Die Auftragserteilung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden. Die Stornogebühr beträgt: 50 % des Schulungspreises bei Absagen weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin. 100 % des Schulungspreises bei Absagen weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin. Der Veranstalter behält sich vor bei zu geringem Buchungsaufkommen bis 3 Wochen (1 Woche bei online Trainings) vor Veranstaltungsbeginn von der Durchführung der Veranstaltung zurück zu treten. Bereits getätigte Ausgaben (z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen) werden Teilnehmenden nicht ersetzt, die gezahlte Teilnahmegebühr kann zurückerstattet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Umbuchung.

4. Vertragsdauer / Zahlungsbedingungen
Der Vertrag beginnt und endet spezifisch und individuell am vereinbarten Zeitpunkt.
Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach den aktuellen Preisangaben auf der Homepage des Veranstalters. Sämtliche Leistungen verstehen sich exklusive der jeweils aktuellen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Teilnehmende können nur per Rechnung ihrer Zahlungspflicht nachkommen. Die Rechnungslegung erfolgt binnen einer Woche nach Vertragsabschluss. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rahmenverträge kommen bei Schulungs- und Konferenzbuchungen nicht zur Geltung.

5. Haftung und Gewährleistung
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertreter:innen haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Stand 29.03.2023

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